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Haftpflichtgutachten nach einem unverschuldeten Unfall -
Ihr unabhängiger Kfz-Sachverständiger für Haftpflichtgutachten

Wurden Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt? Dann haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Erstellung eines Haftpflichtgutachtens zu beauftragen. Das Gutachten dokumentiert sämtliche Unfallschäden und bildet die Grundlage für die Regulierung durch die gegnerische Versicherung.

Ein professionelles Haftpflichtgutachten sichert Ihre Ansprüche und hilft dabei, finanzielle Nachteile zu vermeiden.

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Wann brauche ich ein Haftpflichtgutachten?

Ein Haftpflichtgutachten ist in den meisten Fällen sinnvoll, wenn Sie unverschuldet an einem Unfall beteiligt waren und ein Schaden an Ihrem Fahrzeug entstanden ist.

Ein Gutachten dient dazu, den Schadenumfang fachgerecht festzustellen und alle erstattungsfähigen Positionen zu dokumentieren. Dazu gehören unter anderem:

  • Reparaturkosten

  • Wiederbeschaffungswert

  • Restwert

  • Wertminderung

  • Nutzungsausfall

  • Reparaturdauer

Besonders bei Schäden, die über einen kleinen Bagatellschaden hinausgehen, sollten Sie auf ein unabhängiges Gutachten setzen. Nur so können Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung vollständig nachgewiesen werden.

 

Wer bezahlt den Gutachter?

Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten für das Haftpflichtgutachten grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.

Sie haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Versicherung des Unfallverursachers darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben.

Ausnahmen können lediglich bei sehr geringfügigen Schäden vorliegen. Ob ein Gutachten sinnvoll ist, lässt sich meist bereits nach einer kurzen Begutachtung oder anhand von Fotos einschätzen.

 

Wie läuft die Besichtigung ab?

Die Begutachtung Ihres Fahrzeugs erfolgt unkompliziert und zeitnah.

1. Terminvereinbarung: Nach Ihrer Kontaktaufnahme vereinbaren wir kurzfristig einen Besichtigungstermin.

2. Fahrzeugbesichtigung: Das Fahrzeug wird vor Ort oder in einer Werkstatt begutachtet.
    Dabei werden:

  • sämtliche Schäden dokumentiert

  • Fotos erstellt

  • Fahrzeugdaten aufgenommen

  • Reparaturweg und Reparaturkosten ermittelt

3. Erstellung des Gutachtens: Anschließend wird das Gutachten erstellt und alle relevanten Schadenpositionen werden berechnet.

4. Übersendung des Gutachtens: Sie erhalten das vollständige Gutachten zur eigenen Verwendung. Auf Wunsch wird es zusätzlich direkt an Ihren Rechtsanwalt oder die zuständige Versicherung weitergeleitet.

 

Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?

In der Regel kann die Fahrzeugbesichtigung innerhalb kurzer Zeit nach Ihrer Anfrage erfolgen.

Nach der Besichtigung wird das Gutachten meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden fertiggestellt.

Bei umfangreichen Schäden oder besonderen Fragestellungen kann die Bearbeitungszeit im Einzelfall etwas länger ausfallen.

Unser Ziel ist eine schnelle und zuverlässige Schadenaufnahme, damit die Regulierung ohne unnötige Verzögerungen erfolgen kann.

 

Häufige Fragen (FAQ)

 

Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?

Nein. Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen.

 

Ab welcher Schadenhöhe ist ein Gutachten sinnvoll?

Bei Schäden, die voraussichtlich über einem Bagatellschaden liegen, empfiehlt sich ein Gutachten. Gerne prüfen wir dies unverbindlich für Sie.

 

Kann die Versicherung das Gutachten ablehnen?

Ein fachgerecht erstelltes Gutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen ist eine anerkannte Grundlage für die Schadenregulierung.

 

Was ist eine Wertminderung?

Auch nach einer fachgerechten Reparatur kann ein Unfallfahrzeug am Markt an Wert verlieren. Dieser sogenannte merkantile Minderwert wird im Gutachten berücksichtigt.

 

Kann das Fahrzeug auch bei mir zu Hause besichtigt werden?

Ja. In vielen Fällen ist eine Besichtigung direkt bei Ihnen vor Ort möglich.

 

Muss das Fahrzeug vor der Besichtigung repariert werden?

Nein. Das Fahrzeug sollte möglichst im unreparierten Zustand begutachtet werden, damit sämtliche Schäden vollständig dokumentiert werden können.

 

Brauche ich zusätzlich einen Anwalt?

Bei einem unverschuldeten Unfall kann die Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht sinnvoll sein. Die Kosten werden häufig ebenfalls von der gegnerischen Versicherung übernommen.

 

Jetzt Haftpflichtgutachten anfordern

Nach einem unverschuldeten Unfall unterstützen wir Sie schnell, unabhängig und kompetent. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin zur Begutachtung Ihres Fahrzeugs.

Telefon: 0172/5117127
E-Mail: info@gut8.com
Einsatzgebiet: Hamburg und Schleswig-Holstein

Unser Service

Haftpflichtgutachten 

- Fahrzeugbewertungen

- Plausibilitätsprüfungen

- Gebrauchtwagen-Check

- Beratung beim Fahrzeugkauf

- Leasingrücknahmegutachten

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